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Online - Unfallberater

Online - Unfallberater

Eine Unfallabwicklung ist einfacher, als Sie es sich vorstellen. Hier beantworten wir Ihre wichtigsten Fragen.

 

Fragen? Willkommen bei dem digitalen Unfallratgeber.

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Kurz nach dem Unfall

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Rechte und Kosten

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Ablauf der Begutachtung

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Ich bin unschuldig. Was steht mir zu, was muss ich tun?

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Muss ich mein Auto reparieren lassen?

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Nein. Sie können sich alternativ den Reparaturschaden von der Versicherung auszahlen lassen. Entscheiden Sie frei.

Und welche Rechte habe ich als unverschuldet Verunfallter?

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Recht viele: Sie haben Anrecht auf die vollständige Schadenssumme an Ihrem Fahrzeug. Einen mit Ihrem Fahrzeug gleichwertigen Mietwagen oder alternativ zum Mietwagen eine Geldentschädigung für die KFZ-Nichtbenutzbarkeit - pro Tag. Schmerzensgeld bei Verletzungen. Falls Sie Ihren Haushalt nicht führen können, Anspruch auf den sog. Haushaltsführungsschaden. Bei neueren Fahrzeugen Ersatz in Bar für die schlechtere Weiterverkaufbarkeit, da "Unfallwagen". Ersatz für die An- und Abmeldekosten bei einem Fahrzeugneukauf.

Ist ein Anwalt notwendig? Muss ich den Anwalt bezahlen?

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Wir empfehlen die Einschaltung eines Anwalts ab Tag eins des Vorgehens. Die Versicherungen zahlen bereitwilliger aus, wenn ein Anwalt mit an Boot ist. Ihr Vorteil: Auch die Anwaltskosten fallen komplett unter den ersetzungspflichtigen Unfallschaden und werden zusätzlich zu Ihrem Fahrzeugschaden ersetzt. Nach allgemeiner Gerichtsauffassung gilt das bei jedem Verkehrsunfall. Wir schalten daher in der Regel unsere Partneranwälte schon bei Beginn der Abwicklung ein. So erreichen wir eine optimale Auszahlung.

Und die Sachverständigenkosten? Muss ich in Vorkasse treten?

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Die Schädiger-Seite muss auch unsere Gutachterkosten komplett begleichen. Deswegen verlangen wir bei klaren Unfallkonstellationen von unseren Kunden keine Zahlung. Wenn eine Vollauszahlung erwartbar ist, werden alle Leistungen für 0€ für Sie erbracht. Dass die Versicherung unsere Gebühren zeitgleich mit der Schadensauszahlung ebenso begleicht, kriegen Sie dann nicht einmal mit. 

Was muss ich kurz nach einem Verkehrsunfall tun?

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Keine Panik! Meist läuft eine Unfallabwicklung unproblematisch ab, wenn jede Seite sich fair verhält. Für den Fall der Fälle sammeln Sie aber Beweise, die im Streitfall entscheidend sein können: Viele Fotos beider Fahrzeuge, der Schadenbereiche und der Umgebung. Polizei zurufen für den unabhängigen Polizeibericht. Daten von Zeugen notieren. Kontaktdaten des gegnerischen Fahrers verlangen, am besten ein Identitätsdokument. Kennzeichen des gegnerischen Autos notieren. Mit diesen Infos kann Ihnen nichts mehr passieren.

Muss ich meine eigene Versicherung verständigen?

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Ja! Hierzu sind Sie gemäß Ihrer KFZ-Haftpflichtversicherung verpflichtet. 

Die Versicherung des anderen Fahrers will die Abwicklung komplett übernehmen.

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Wir raten dazu, abzulehnen. Die gegnerische Versicherung wickelt zwar tatsächlich ab und zahlt früher oder später einen Betrag aus. Bedenken Sie aber: Es ist nicht strafbar, Ihre Rechte zu verschweigen und weniger auszuzahlen. Dies nutzen die Versicherungen schamlos aus. Die versicherungseigene Werkstatt beziffert den Schaden viel zu gering. Rechtlich werden Ihnen technische und rechtliche Schadensposten dreist vorenthalten und nicht einmal erwähnt. So sparen die Versicherungen Millionen an Euro pro Jahr ein.

Ich bin schuld am Unfall: Was tun?

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Einspringen für Ihren eigenen Schaden kann nur Ihre Vollkaskoversicherung. Die gegnerische KFZ-Versicherung haftet nicht. Beachten Sie, dass bei Inanspruchnahme Ihrer Vollkaskoversicherung Sie zwar eine Sofortzahlung erhalten. Jedoch erhöht sich durch die Inanspruchnahme der Vollkasko auch Ihr Beitragssatz.

Die Polizei wurde nicht gerufen / Ich habe keine Beweise: Ist das schlimm?

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Es kommt auf das Verhalten des anderen Fahrers an. Verhält er sich fair und gibt bei seiner Versicherung an, dass er schuld am Unfall war, gibt es keine Probleme. Sollte er aber, was manchmal vorkommt, plötzlich doch sein Verschulden am Schaden abstreiten, hängt die erfolgreiche Schadeneinforderung von den verfügbaren Beweismitteln und Indizien ab. 

Wie lange muss ich auf mein Geld warten?

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Selbstverständlich kann man hierzu keine allgemeinverbindlichen Aussagen treffen. Unserer Erfahrung nach können wir aber einen groben Richtwert von 2-4 Wochen bis zur Auszahlung durch die Versicherung festlegen. Manchmal ist die Abwicklung in einer Woche erledigt. Bei diskussionswürdigen Unfällen können sich auch 4-8 Wochen summieren. Wenn die Versicherung es darauf anlegt und unfair handelt, ist gelegentlich auch die Klageerhebung der einzige Weg, die Versicherung zurechtzuweisen und zur Auszahlung zu bringen.

Wann und wo wird mein Fahrzeug begutachtet?

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Wir begutachten in 1-2 Tagen bequem an Ihrem Fahrzeugstandort.

Wie schnell erhalte ich das fertige Gutachten?

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Gemäß unserer Prämisse "schnell und exakt" stellen wir das Gutachten mitsamt umfassender Fotodokumentation 1-2 Tage nach der Fahrzeugbegutachtung fertig und senden es über unsere Partneranwälte an die gegnerische Versicherung. Das Gutachten umfasst in höchster Kleinarbeit sämtliche erforderlichen Reparaturschritte, dazu die Berechnung des unfallbedingten Minderwertes, des aktuellen Restwertes und des Fahrzeugwertes vor dem Unfall. Im Anhang finden Sie umfangreiche Lichtbilder des verunfallten Fahrzeuges. 

Wie erhalte ich aktuelle Informationen über den Stand der Abwicklung?

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Hierzu sind wir telefonisch jederzeit innerhalb der Öffnungszeiten behilflich. Unsere erfahrenen Partnerkanzleien arbeiten mittels digitaler Akte und geben Ihnen so sekundenschnelle Sachstandsinformationen. Auf Wunsch können Sie sogar eine Onlineseite freischalten und dort täglich Ihre Abwicklung mitverfolgen.

Wie erhalte ich den Geldbetrag?

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Sie können wählen zwischen einer Banküberweisung und anderen Auszahlungsmöglichkeiten. Sprechen Sie uns hierfür an.

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Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und möchten Ihren Schaden einfordern?

Unser Ingenieurbüro mit mehreren Niederlassungen in NRW wird Ihr Fahrzeug an seinem Standort begutachten und alles Erforderliche in die Wege leiten. 

Mo-Sa 9-18h

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Gerne beantworten wir kostenlos, unabhängig und unverbindlich Ihre Fragen rund um die Unfallabwicklung. Rufen Sie uns an.

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