Über uns
Einstehen für Ihr Recht. Ohne Kompromisse
Gemütlich, aber tückisch.
Die Abwicklung von Unfällen aus Versicherer-Sicht.
Ein typischer Autofahrer ist nur alle 8 Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Dass die Unfallsituation für den Verunfallten eine ungewohnte Herausforderung darstellt, ist daher nur verständlich. Der aufgrund seines Unwissens verunsicherte Verunfallte ist deswegen auf bestmögliche Beratung angewiesen. Denn bei KFZ-Beschädigungen geht es meistens um erhebliche Geldsummen. Unser Ziel ist es, typische Fehler zu vermeiden und alle Rechte des Verunfallten kompromisslos von der Gegenseite einzufordern.
Umso trauriger ist es, dass einige Institutionen versuchen, das Unwissen des Verunfallten auszunutzen. Es geht um die großen KFZ-Haftpflichtversicherungen. Diese haben einen Großteil der Unfallabwicklungs-Vorgänge in der Hand: Ruft ein Unfallgeschädigter bei dem "Zentralnotruf der deutschen Autoversicherer" (dieser ist übrigens von den KFZ-Versicherungen als Gemeinschaftsprojekt gegründet worden) an, passiert des Öfteren folgendes: Der Verunfallte wird an einen Mitarbeiter der gegnerischen Versicherung weiterverbunden. Dieser bietet dem Verunfallten oft ein "Schadenspaket" in Form einer schnellen Schadensabwicklung an: Der Verunfallte wird dabei an eine Versicherungs - Partnerwerkstatt weitervermittelt, ein Kostenvoranschlag wird erstellt, der "Schaden" wird dem Verunfallten ausgezahlt.
Das hört sich auf dem ersten Blick professionell und komfortabel an. Was der Geschädigte tragischerweise oft nie erfährt: Nicht selten fehlen bei dieser Art der Regulierung durch die gegnerische Versicherung Ansprüche, die dem Geschädigten eigentlich zustehen.

🔴Verweisen gelegentlich zu vertraglich verbundenen Werkstätten, setzen die sogenannte Haftungsquote manchmal ungerecht an
🔴Veranlassen manchmal nur einen Kostenvoranschlag, obwohl ein Anspruch auf ein (teureres, aber umfassendes und weitere Schadenspositionen ausweisendes) Sachverständigengutachten besteht
🔴Es fehlen oft zustehende Beträge und Schadenspositionen: Das Gutachten wird angezweifelt und unrechtmäßige Abzüge werden vorgenommen; Minderwert (oftmals zwischen 200-1000€ zusätzlich) fehlt; zu geringer Nutzungsausfall; günstigerer Mietwagen als rechtlich möglich; Reparatur in freier Werkstatt, obwohl (nur unter bestimmen Voraussetzungen) Markenreparatur möglich
crash + fordert den in der konkreten Unfallsituation zustehenden vollen, rechtlichen Schadensbetrag sowie sämtliche Schadensposten ein.

✔ Top-Sachverständigenbegutachtung durch bewährte, unabhängigen Gutachter, soweit rechtlicher Anspruch auf ein Sachverständigengutachten besteht
✔ Reparatur, falls gewünscht, in unabhängiger Werkstatt, je nach dem Vorliegen rechtlicher Voraussetzungen auch in einer Markenwerkstatt
✔ Anwaltliche Begleitung und falls erforderlich Geltendmachung aller zustehenden Geld- und Rechtsansprüche (Unfallschaden, Minderwert, Mietwagen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld bei Verletzungen etc.) und Vorgehen gegen unfaire Abzüge, gegebenenfalls gerichtlich