Falls Sie den Unfall alleinverschuldet haben: Abwarten. Und anwaltlich abklären lassen.
Die Versicherung der Gegenseite wird den Unfallschaden bei Ihrer Versicherung einfordern. Ihr Beitragssatz wird ansteigen.
Aber: Wir empfehlen immer eine anwaltliche Abklärung Ihrer Verschuldenstendenz, gerne bei uns.
Denn: Verlassen Sie sich nicht auf Ihr unjuristisches Rechtsgefühl. Oft sind Sie unschuldiger am Unfall, als Sie glauben. Im juristischen Alltag kann die vermeintlich nebensächlichste Kleinigkeit den Fall kippen - zu Ihrem Nachteil, aber auch zu Ihrem Vorteil. Viele Unfallbeteiligte beurteilen den Fall selbst, oft nach laienhaften Halbwahrheiten ("ich fuhr hinten auf, also bin ich schuld", "ich musste Verwarngeld zahlen, also bin ich schuld"). Diese Laien-Rechtstipps sind meistens nicht haltbar. Dies ist trauriger juristischer Alltag, der viele Menschen bereits tausende von Euro gekostet hat. Wir beraten Sie persönlich zu Ihrer Verschuldenstendenz in unseren Kanzleiräumen.